Informationen für Ärzte

Über die Ausstellung einer Heilmittelverordnung (Formular 13, mit Angabe „Ergotherapie“) kann eine ergotherapeutische Behandlung durch den Arzt verordnet werden. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten.


Seit Einführung des Modellvorhabens zur Blankoverordnung nach § 63 Abs. 3b SGB V besteht außerdem die Möglichkeit, dass Ärzte eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen. In diesem Fall entscheidet nicht der Arzt, sondern die Therapeutin bzw. der Therapeut über die konkrete Ausgestaltung der Behandlung – also über die Anzahl, Dauer und Frequenz der Therapieeinheiten. Dadurch kann die Versorgung noch individueller und bedarfsgerechter erfolgen.


Verordnungsfähige ergotherapeutische Heilmittel

Im Rahmen einer Heilmittelverordnung können Ärzte eines der folgenden vier Heilmittel verordnen:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung
    (z. B. bei Einschränkungen des Bewegungsapparats oder nach orthopädischen Operationen)
  • Neuropsychologisch orientierte Behandlung / Hirnleistungstraining
    (z. B. bei kognitiven Störungen nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma)
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
    (z. B. bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen)
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
    (z. B. bei Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen oder neurologischen Erkrankungen)


Diese Therapieformen unterscheiden sich hinsichtlich der angewendeten Methoden, Zielsetzungen und Therapiedauer.

Durch die Möglichkeit der Blankoverordnung kann die Therapiegestaltung flexibler erfolgen und gezielter an den individuellen Bedarf angepasst werden.


Hinweis:
Detaillierte Informationen zur
Zulässigkeit von Heilmitteln finden Sie im Heilmittelkatalog.

Weitere sachliche Informationen zu Verordnungsmöglichkeiten und dem ergotherapeutischen Behandlungsspektrum stellt der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) auf seiner Website zur Verfügung - dies ist zu finden

unter: https://www.dve.info/infothek/infos-fuer-aerzte.

Für die Ausstellung ergotherapeutischer Verordnungen bieten wir eine Ausfüllhilfe an - sie unterstützt beim schnellen und vollständigen Eintragen der relevanten Angaben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Ausfüllhilfe