Ergotherapie für gesetzlich versicherte Patienten
Ergotherapie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen und wird durch eine ärztliche Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes veranlasst.
Die Behandlung kann in unserer Praxis als Einzeltherapie, Parallelbehandlung oder in der Gruppe erfolgen. Auch Hausbesuche sind möglich – beispielsweise bei eingeschränkter Mobilität oder, wenn ärztlich verordnet, auch bei Kindern in Kindergärten oder Schulen.
Für gesetzlich versicherte Patienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt eine Eigenbeteiligung an. Diese beträgt 10 % des Rezeptwertes sowie eine zusätzliche Verordnungsgebühr von 10 Euro.
Sollten Sie Fragen zu den organisatorischen Abläufen, zur Verordnung oder zu den Kosten haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie dabei, alles in Ruhe zu klären – damit Sie sich ganz auf Ihre Therapie konzentrieren können.